Ja, der Gestaltungsanspruch beschränkt sich offenbar allein auf den Bodenbelag. Und auch das ist m.E. komplett danebengegangen: Das Pflaster sieht zwar gut aus, aber auf einem Bahnhofsvorplatz, also einem Ort, wo ständig Reisende mit Rollkoffern unterwegs sind, ist es völlig fehl am Platze. Diagonal verlegte Gehwegplatten wären hier eine weitaus bessere Wahl gewesen und das eingesparte Geld hätte man in eine weitere Gestaltung stecken können.
]]>