8 Kommentare

  1. Die Regelbreite für innerörtliche Zweirichtungsradwege beträgt allein schon 2,5m, bei mittlerer bis starker Nutzungsintensität sogar 3. Und da ist der Fussweg noch nicht mit bei.
    Wenn der Radweg als benutzungspflichtig ausgeschildet ist, dürfte er also eher zu schmal und damit vorschriftswidrig als zu breit sein.

  2. Schade, dass der letzte Beitrag jetzt schon einen Monat alt ist. Passierte wirklich einen ganzen Monat lang nichts?

    Wird das Ostkreuzblog auch über den Umbau des S-Bhf Warschauer Str. berichten? Wenn ich mich nicht irre, ist es bis zum Beginn der Bauarbeiten dort auch nicht mehr lange hin.

    Gruß
    Thomas

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